Mobilitätsticket JOB für alle die es benötigen!!!

ACHTUNG – AUFGEPASST

Nachdem es in den letzten Wochen berechtigt Verwirrung über die Gültigkeit des so genannten Sozialtickets/Mobilitätstickets vor 08:30 Uhr gab, haben wir Jusos recherchiert und gemeinsam mit der SPD Unterbezirk Wolfsburg eine Lösung erzielen können.

Das Ticket ist nach Antrag (siehe unten) auch weiterhin vor 08:30 Uhr nutzbar!

Worum geht es? Das Mobilitätsticket gilt für: -Hartz IV (Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch SGB II)
-Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
-Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
-Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
Leistungen des Wohngeldgesetzes

Nach Antrag auf Benutzung vor 08:30 Uhr gilt dieses Ticket für erwerbstätige Menschen, Auszubildende, ausbildungs- berufsvorbereitende oder schulische Maßnahmen (z.B. PRAKTIKUM) und für Eltern, die ihre Kinder vor 08:30 Uhr zur Schule bringen müssen
Dafür ist ggf. eine Bescheinigung/Nachweis eines Arbeitgebers nötig. So kann die „Mobilitätskarte JOB“ erhalten werden.

Für uns stehen die Menschen in einer solidarischen, gerechten Gesellschaft im Mittelpunkt und daher kämpfen wir auch weiter für soziale Gerechtigkeit – im Land, im Bund und in der Kommune!

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