Völkerrecht FIRST!!!

Wie ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigt, war der von den USA, Frankreich und Großbritannien vollzogene Militärschlag gegen die mutmaßlichen Chemiewaffeneinrichtungen in Syrien völkerrechtswidrig.

Die Bundesregierung bezeichnete den Militäreinsatz als „erforderlich und angemessen“. Doch „erforderlich und angemessen“ ist die Achtung des Völkerrechts:

„Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot gemäß Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta dar. Mangels einer Selbstverteidigungslage zugunsten der drei NATO-Verbündeten habe nur der UN-Sicherheitsrat gemäß Kapitel VII der UN-Charta Angriffe zur Wiederherstellung der internationalen Sicherheit legitimieren können.“

Dies war nicht der Fall, zudem hat Russland im UN-Sicherheitsrat ein Veto eingelegt.

Wir fordern eine Verurteilung des Militärschlags und den Einsatz dafür, dass Völkerrecht zu beachten! Das Völkerrecht darf nicht zu einem „Kann man machen“ verwahrlosen, sondern unser internationales MUSS bleiben!

VÖLKERRECHT FIRST
MILITÄRSCHLAG SECOND

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